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Mitgliedschaft

SIE WOLLEN MITGLIED IM SVB WERDEN?

Um Mitglied im SV Fortuna Ballendorf e.V. zu werden, laden Sie sich das Antragsformular für eine Mitgliedschaft herunter, füllen es aus und schicken es dem SVB unterschrieben an die Vereinsanschrift zu.

ANTRAGSFORMULAR

(Ausfüllbar z.B. mit Adobe Reader)

JAHRESBEITRÄGE

  • Kinder (0-12 Jahre): 15 Euro (Erhöhung 2025 auf: 20 Euro)
  • Jugendliche (12-18 Jahre): 22 Euro (Erhöhung 2025 auf: 28 Euro)
  • Erwachsene: 45 Euro: (Erhöhung 2025 auf: 50 Euro)
  • Ehepaare: 72 Euro: (Erhöhung 2025 auf: 80 Euro)
  • Familie: 85 Euro: (Erhöhung 2025 auf: 95 Euro)

LEISTUNGEN FÜR BILDUNG UND TEILHABE

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Sozialleistungen bekommen oder über geringes Einkommen verfügen (als Wohngeld-, Kinderzuschlagsempfänger), sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können. Hierunter fällt die Teilnahme an Aktivitäten in den Bereichen Sport und Kultur (z.B. Sportverein). Hierzu gibt es 2 Alternativen.

Option A

Einreichung eines Antrags auf Bildung und Teilhabe beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis. Dazu füllt der Erziehungsberechtigte folgenden Antrag aus und reicht ihn beim Landratsamt ein.

Die dazu benötigte Bestätigung von seitens des Vereins kann bei unsererem Schriftführer Timo Buhle oder dem Verantwortlichen der Mitgliederverwaltung David Lässle unterschrieben lassen werden. Anbei der Link zum Formular.

Option B

Gegen jährliche, unaufgeforderte Vorlage bei dem Schriftführer oder dem Verantwortlichen der Mitgliederverwaltung, dass eine der folgenden Sozialleistungen bezogen wird, stellen wir das Kind beitragsfrei.

  • Arbeitslosengeld II
  • Sozialgeld
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeld

KÜNDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT

Die Kündigung der Mitgliedschaft muss dem Verein durch das Mitglied selbst bzw. bei Minderjährigen durch deren Erziehungsberechtigte in Schriftform mitgeteilt werden.

Die Kündigung wird hierbei zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres wirksam. Hierbei ist keine Frist zu beachten, solange der Kündigungswunsch den Verein bis zum 31.Dezember erreicht.

ÄNDERUNG DER PERSÖNLICHEN DATEN

Eine Änderung der persönlichen Daten muss dem Verein durch das Mitglied selbst bzw. bei Minderjährigen durch deren Erziehungsberechtigte in Schriftform (postalisch oder E-Mail) mitgeteilt werden.